Der Bundestag hat am 4. März das SteuerentlastungsG 1999/2000/2002 beschlossen. Neben Tarifabsenkungen bei der ESt und KSt, die über drei Etappen erfolgen sollen (die erste Etappe sieht für 1999 eine Absenkung des ESt-Eingangssatzes von 25,9 auf 23,9 % vor, bei der KSt von 45 % auf 40 % bzw - für ausgeschüttete Gewinne - von 42 % auf 40 %), sind auch gravierende steuersystematische Änderungen vorgesehen. Kurz seien erwähnt: massive Einschränkungen des Verlustausgleichs zwischen aktiven und passiven Einkünften, Streichung der Abzugsfähigkeit von DBA-Verlusten, Streichung der Steuervorteile aus dem 2-Konten-Modell, Einführung eines Wertaufholungsgebotes nach Teilwertabschreibungen, Abzinsungsgebot bei der Bewertung von Rückstellungen, Begrenzung des Verlustrücktrags 1999 und 2000 auf 2 Mio DM sowie ab 2001 auf 1 Mio DM (bisher 10 Mio DM) bei einjährigem (bisher zweijährigem) Rücktragszeitraum, Besteuerung bei Beteiligungsveräußerungen ab 10 %-Anteil (bisher 25 %), allgemeine Gewinnrealisierung beim Tausch, Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken auf zehn Jahre (bisher zwei Jahre) und bei Wertpapieren auf ein Jahr (bisher sechs Monate), Steuerpflicht bei Schachteldividenden im Ausmaß von 15 %, Absenkung des Vorsteuerabzugs bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten PKW auf 50 %. Ein Beitrag zur deutschen Steuerreform ist für eine der nächsten ÖStZ geplant.