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Einkünfte eines schweizerischen Vorstandsmitglieds einer österr Privatstiftung (EAS 1360 v 4. 11. 1998)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 1999, 79 Heft 4 v. 15.2.1999

Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen idR Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 dar. Nur wenn die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und die Tätigkeit organisatorisch stark in die Stiftung eingegliedert ist, etwa wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muss, wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sein. Keinesfalls könnten die Einkünfte jedoch als solche aus einer Aufsichtsratstätigkeit gewertet werden. Sofern aufgrund dieser innerstaatlichen Beurteilung der Einkünfte Art 14 DBA-Schweiz anzuwenden ist, beschränkt sich der inländische Besteuerungsanspruch eines in der Schweiz ansässigen Stiftungsvorstands auf jenen Teil seiner Vergütung, welcher der Arbeitsausübung in einer inländischen festen Einrichtung (zB Arbeitszimmer) zuzuordnen ist. Insoweit sind diese Vergütungen in der Schweiz von der Steuer freizustellen, uzw auch dann, wenn in Österreich wegen Nichtüberschreitens der 47.000-S-Grenze (bei beschränkter Steuerpflicht) keine österr Steuer anfällt. (SWI 1999, 14)

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