Einkünfte einer österr Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung als echte stille Gesellschafterin an einer niederländischen Kapitalgesellschaft unterliegen gem Art 12 Abs 1 DBA-Niederlande dem niederländischen Besteuerungsanspruch. Die niederländische Steuer ist gem Art 24 Abs 4 conv cit auf die darauf entfallende österr KöSt anzurechnen. Ob die Voraussetzungen des Art 12 Abs 1 conv cit („echte“ stille Beteiligung) vorliegen, ist - solange der Abkommenszusammenhang nichts anderes gebietet - grundsätzlich nach dem Recht des Staates anzuwenden, der diese Bestimmung anwendet (Niederlande). (SWI 1998, 547)