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Deutsche Pensionsabfindung (EAS 1353 v 12. 10. 1998)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-DeutschlandÖStZ 1999, 78 Heft 4 v. 15.2.1999

Eine deutsche Pensionsabfindung, durch welche die Pensionsansprüche eines in Österreich ansässigen Geschäftsführers einer deutschen GmbH, an der er nicht beteiligt war, in Form eines Einmalbetrages abgefunden werden, unterliegt gem Art 9 Abs 4 DBA-Deutschland der österr Besteuerung und ist hiebei mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs 6 EStG 1988 bzw - insoweit Abs 6 nicht zum Tragen kommt - jenem des Abs 8 lit b leg cit zu besteuern. Verfügt die deutsche GmbH (der deutsche Arbeitgeber) in Österreich über keine Betriebstätte, kann die Besteuerung nur im Veranlagungsweg unter Aufrechterhaltung der Begünstigungen des § 67 zu erfolgen. (SWI 1998, 555, vgl auch EAS 1320, ÖStZ 1998, 623)

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