Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmers resultieren, stellen nach österr Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte iSd § 32 Z 2 EStG dar. Zinsen, die ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österr KG aus Anlass der Veräußerung seines Kommanditanteils an einen verbleibenden Mitunternehmer aufgrund der verzinslichen Kaufpreisforderung erzielt und die sich beim Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen, stellen nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Aufgrund einer mit der deutschen Finanzverwaltung im Jahr 1991 vereinbarten Verständigungslösung fallen jedoch Zinsen aus Kaufpreisforderungen stets unter Art 11 DBA-Deutschland. Die Zinseneinkünfte sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (SWI 1998, 549)