Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers einer deutschen Bank AG, welcher von dieser zu einer konzernzugehörigen österr Bank entsandt wird, unterliegen, wenn das Dienstverhältnis zur deutschen Bank steuerlich anzuerkennen ist, gegebenenfalls der 183-Tage-Klausel des Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland. Ist hingegen die österreichische Konzerngesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen, kann diese Klausel nicht zum Tragen kommen, da diese Bestimmung nur bei Entsendung eines (deutschen) Arbeitnehmers durch einen deutschen Arbeitgeber anwendbar ist. (SWI 1999, 35)