Das Erkenntnis des VfGH vom 12.10.1998, G 170/96 ua, hat zwar die Verfassungskonformität der Erbschaftssteuerbefreiung bestimmter Arten von Kapitalvermögen bestätigt, jedoch auch den schwierigen Weg bei der zukünftigen erbschaftssteuerlichen Gestaltung unter Einsatz von endbesteuerten Vermögenswerten gezeigt. Anhand einer Sachverhaltsdifferenzierung zeigt der Verfasser Lösungswege für einschlägige Gestaltungen sowie die verfassungsrechtliche Relevanz der vom VfGH nicht aufgegriffenen Bedenken des VwGH hinsichtlich der erbschaftssteuerlichen Bewertung von inländischen Grundstücken mit Einheitswerten auf.