Nach sechsjähriger Vorbereitungszeit hat der Rat der Europäischen Union am 12. 10. 1998 eine Sonderregelung für Gold in Form einer Richtlinie zur Änderung der 6. Richtlinie beschlossen. Diese ist in Österreich mit 1. 1. 2000 umzusetzen. Die Autorin befasst sich mit dem Inhalt dieser Richtlinie.