Entgegen der Auffassung des BMF in den Erlässen vom 21.04.1998 und 15.07.1998 seien nach § 26 Z 7 EStG „Beiträge zu Pensionskassen“ dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen; die formale Anknüpfung finde im Gesetzeszweck und in der Gesetzessystematik ihre Bestätigung.