Im zweiten Teil seines Beitrages behandelt der Autor die Frage nach der Beibehaltung des Maßgeblichkeitsprinzips. Das grundsätzlich gleiche Ziel von Handels- und Steuerbilanz, eine die Unternehmensinteressen und den Gläubigerschutz berücksichtigende Grundlage für die Gewinnbeteiligung von Gesellschaftern und Steuergläubigern zu schaffen, spricht nach Ansicht des Autors für eine Beibehaltung des Maßgeblichkeitsprinzips.