Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die § 29 Z 3 EStG vergleichbare Vorschrift des § 22 Nr 3 Satz 3 deutsches EStG als verfassungswidrig aufgehoben. Das aktuelle Thema beschäftigt sich mit den möglichen Auswirkungen dieser Rechtsprechung für die österreichische Rechtslage.
§ 29 EStG