Der Autor vertritt die Ansicht, dass - entgegen dem VwGH im Erkenntnis vom 28.09.1998, 98/16/0052, - durch Kapitalherabsetzung keine Anteilsvereinigung herbeigeführt werden könne.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass - entgegen dem VwGH im Erkenntnis vom 28.09.1998, 98/16/0052, - durch Kapitalherabsetzung keine Anteilsvereinigung herbeigeführt werden könne.