Der VwGH erblickte im Erkenntnis vom 22.04.1998, 96/13/0189, dann Schwierigkeiten, wenn bei einem seit 90 Jahren bestehenden Unternehmen der Totalerfolg innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ermittelt werden soll. Nach Auffassung des Autors sei für die Liebhabereibeurteilung nach dem Maßstab der Totalgewinnfähigkeit die Bestandsdauer des zu beurteilenden Betriebes ohne Relevanz.