Für den Zeitraum 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 können Abgabepflichtige ihre Erklärungen wahlweise in Schilling oder in Euro erstellen. Dies erfordert einen großen Umstellungsaufwand seitens der Finanzverwaltung.
Für den Zeitraum 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 können Abgabepflichtige ihre Erklärungen wahlweise in Schilling oder in Euro erstellen. Dies erfordert einen großen Umstellungsaufwand seitens der Finanzverwaltung.