In der Übergangsphase vom 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 enthalten Bescheide grundsätzlich eine Information, die das Ergebnis in Schilling und in Euro ausdrückt. Ähnliches gilt für Abgabenkonten der Finanzämter. Im Zahlungsverkehr gelten in der Übergangszeit die zwischen den Kreditunternehmungen vereinbarten Regeln.