Die Abgabenbehörden begegnen der Getränkesteuer-„Rückforderungsflut“ zunehmend mit einer Aussetzung der Entscheidung. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob eine derartige Aussetzung nachteilige Auswirkungen auf die Rückforderung der entrichteten Abgabe oder die Geltendmachung weiterer Ansprüche haben kann.