Seit Anfang 1997 straft der Magistrat der Stadt Wien rigoros bei Nichtentrichtung der Kommunalsteuer auf Urlaubsentschädigungen bzw -abfindungen wegen mutmaßlicher Abgabenverkürzung. Die Autoren zeigen auf, dass diese Vorgangsweise mit dem anzuwendenden Verwaltungsstrafgesetz sowie mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar sei.