Der VfGH prüft derzeit, ob die Gleichstellung von bedingten mit unbedingten Anschaffungsgeschäften in§ 18 Abs 2 Z 3 KVGverfassungswidrig ist. Vom Ergebnis dieses Gesetzesprüfungsverfahrens könnte es abhängen, ob die bisherige Rechtsprechung des VwGH zur Einbeziehung einer übernommenen Haftung in die börsenumsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage weiter aufrechterhalten werden kann.