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Begünstigte Besteuerung von Sportlern – Aus der Anfragebeantwortung von BM Rudolf Edlinger vom 27. 1. 1999 zum sogenannten „Schifahrer-Erlass“

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 57 Heft 4 v. 15.2.1999

Nach diesem Erlass werden 25 % der Welteinnahmen des betreffenden Sportlers in Österreich der Einkommen- und Umsatzsteuer unterworfen, wobei 100 % der Einkünfte zur Ermittlung des Einkommensteuersatzes (Progressionsvorbehalt) herangezogen werden und keine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt.

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