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Ablehnende Haltung des VwGH zur Erfassung von Nutzungseinlagen

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 57 Heft 4 v. 15.2.1999

Im Rahmen der oben erwähnten ÖGWT-Tagung in Innsbruck am 10. 11. 1998 wurde von Hofrat Zorn weiters die Ansicht vertreten, dass der VwGH schon in mehreren Erkenntnissen seine ablehnende Haltung zur steuerlichen Erfassung von Nutzungseinlagen (mehr oder weniger deutlich) durchblicken hat lassen. Es ging in diesen Verfahren um die steuerliche Anerkennung von angemessenen Vergütungen für die Zurverfügungstellung von Kapital bzw Liegenschaften durch den Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft. In allen diesen Fällen hat der VwGH die Anerkennung von (fiktiven) Vergütungen mit der Begründung verweigert, dass keine fremdübliche Vereinbarung vorlag und demzufolge die Entgeltlichkeit der Zurverfügungstellung nicht erwiesen sei. Hieraus ist nach Zorn zu schließen, dass für den VwGH eine steuerliche Erfassung von Nutzungseinlagen (in Form einer Einkommensminderung bei der Körperschaft und einer korrespondierenden Einkommenserhöhung beim betroffenen Gesellschafter) nicht in Betracht kommt.

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