vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Uniformreinigungskosten bei Exekutivbeamten

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 602 Heft 22 v. 15.11.1999

EStG 1988: § 16 Abs 1 , § 20 Abs 1 Z 1

Aufwendungen für die Reinigung von Uniformteilen von Gendarmerie- und Polizeibeamten, somit von Berufskleidung, stellen grundsätzlich Werbungskosten dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!