Gründen ausländische Investoren in Liechtenstein eine Kapitalgesellschaft, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft in Österreich (A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Handelsware auf den Weltmärkten errichtet, dann setzt die Beurteilung, in welcher Weise die aus diesen internationalen Geschäften erzielten Gewinne auf die involvierten Staaten aufzuteilen sind, eine eingehende „Funktionsanalyse“ voraus. In Fällen der vorliegenden Art, in denen internationale Geschäfte nur von Steuerausländern getätigt werden, konzentriert sich die Aufgabe der österr Finanzverwaltuung in erster Linie darauf sicherzustellen, dass die auf österr Staatsgebiet ausgeübten Funktionen der A-GmbH im Verrechnungspreisweg ausreichend abgegolten werden. Die Gewinnaufteilung zwischen Liechtenstein und den involvierten Drittstaaten könnten hiefür nur dann eine - mittelbare - Bedeutung gewinnen, wenn Grund zur Sorge besteht, dass der A-GmbH zustehende Gewinnteile nach Liechtenstein abgesaugt werden.