EStG: § 14 Abs 12
Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde in § 9 Abs 4 EStG die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums ab der Veranlagung 1994 untersagt. Der VwGH erkannte am 25.01.1994, 90/14/0073, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebildete Jubiläumsgeldrückstellungen auch bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes anzusetzen sind. In der Folge erging am 17. 5. 1994, AÖF 1994/198, ein Erlass, der die Grundsätze für die Bildung bzw Berechnung von Jubiläumsgeldrückstellungen regelte. Im Hinblick auf die Einschränkung durch das Steuerreformgesetz 1993 war dieser Erlass jedoch nur bis einschließlich der Veranlagung 1993 anzuwenden.