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Die Sonderregelung für in österreichischen Betriebsstätten erlittene Verluste nach dem Entwurf des DBA Ö-D (Konezny, SWI 8/1999, 350)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 1999, 546 Heft 20 v. 15.10.1999

Beschränkt Steuerpflichtige können Verluste nur insoweit vortragen, als die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen werden. Durch das neue DBA Österreich-Deutschland soll die Einfachberücksichtigung in einem der Vertragsstaaten gewährleistet werden; nach Ansicht des Autors wird dieses Ziel jedoch nur teilweise erreicht.

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