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Muss der Abschlussprüfer jedenfalls die ordentliche Hauptversammlung besuchen? (Greindl, SWK 22/1999, W 101)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 544 Heft 20 v. 15.10.1999

Nach Ansicht des Verfassers muss der Abschlussprüfer in einer Hauptversammlung nicht anwesend sein, die bei einem bereits vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nur mehr über die Gewinnverteilung und Entlastung verhandelt und beschließt.

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