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Rechtsnachfolge von Todes wegen im Steuerrecht

HR Dr. Edda WarnoldÖStZ 1999, 540 Heft 20 v. 15.10.1999

Die Unternehmereigenschaft des Erblassers endet mit seinem Tod. Ab diesem Zeitpunkt ist zu prüfen, inwieweit die Erben Unternehmer werden. Wenn der Zeitraum bis zur Einantwortung mehr als zwei Jahre dauert, muss von einer ruhenden Erbschaft ausgegangen werden.

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