(Svoboda, SWI 10/1998, 475)
Österreich hat insgesamt dreizehn Ländern in seinen DBA die sogenannte fiktive Anrechnung für Dividenden, Zinsen und/oder Lizenzgebühren gewährt. Nach Erklärung der Funktionsweise dieser fiktiven Anrechnung sowie den Voraussetzungen wird anhand eines Beispieles ausführlich untersucht, wie sich Garantien von dritter Seite auf die Quelle der Einkünfte und damit auf die fiktive Anrechnung auswirken. Auch die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen sowie die Behandlung von Kurssicherungen wird in diesem Zusammenhang erörtert.