(Moritz, SWK 30/1998, S 664)
Nach den europarechtlichen Vorgaben sollen die Umsätze mit Gold, das zu Anlagezwecken gehandelt wird, von der Steuer befreit sein, während im Übrigen grundsätzlich an der Steuerpflicht festgehalten wird. In Österreich bestehende Steuerbefreiungen dürften daher zum größten Teil beibehalten werden.