(Beiser, SWK 30/1998, S 662)
Die in einem Erlassentwurf des BMF vertretene Auffassung zum Vorsteuerabzug des veräußernden Unternehmers hinsichtlich empfangener Vorleistungen entspreche weder dem Gesetz noch der Rechtsprechung des EuGH. Die Instrumente der vorläufigen Veranlagung nach § 200 BAO und der Vorsteuerberichtigung wegen einer Änderung des Verwendungszweckes iSd § 12 Abs10 ff UStG 1994 seien konsequent auseinanderzuhalten.