(Tumpel, ÖStZ 19/1998, 490)
Die Mitgliedstaaten der EU sind nach der Rechtsprechung des EuGH berechtigt, alle Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug für PKW beizubehalten, die in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. MWSt-RL bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen waren. Nach Auffassung des Autors verstößt Österreich möglicherweise gegen diese Richtlinie.