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Wohnort = Ausbildungsort

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 522 Heft 19 v. 1.10.1999

EStG 1988: § 34 Abs 8

Ist der Ausbildungsort mit dem Wohnort ident (hier: jeweils Wien), so liegt keine Berufsausbildung „außerhalb des Wohnortes“ iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 vor. Innerhalb des Wohnortes ist die Fahrzeit zwischen Wohnung und Schule unmaßgeblich.

FLD Wien, NÖ, Bgld , GA 17, 24.02.1999, RV/35X-17/07/99

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