Im November 1998 hat die Europäische Kommission ein Mahnschreiben an die Republik Österreich betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Beihilfen für Trockenfutter gerichtet. Gemäß der Verordnung (EG) Nr 603/95 vom 21. 2. 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter erhalten Verarbeitungsunternehmen eine Pauschalbeihilfe. Mit dieser Beihilfe soll der von diesen Unternehmen vereinnahmte Verkaufserlös für eine von ihnen verarbeitete Ware angehoben werden, da ihre Tätigkeit ansonsten nicht rentabel wäre, weil der Weltmarktpreis unter dem Gestehungspreis dieser Unternehmen liegt.