Der DBA-Entwurf Österreich-Deutschland enthält in Art 28 Regelungen, die der DBA-Anwendung Grenzen ziehen und nach Ansicht des Autors zahlreiche Rechtsfragen aufwerfen. Insbesondere sei fraglich, wann der Methodenwechsel in Fällen der Doppelfreistellung und einer zu niedrigen Besteuerung zum Zug komme, wann die innerstaatlichen Missbrauchsregeln dem DBA vorgehen, welche Bedeutung die Konsultationspflicht habe und wie sie auf das Verständigungs- und Schiedsverfahren rückwirke.