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Namen der Gesellschafter in der Firma der GmbH (Wenger, RWZ 7/1999, 205)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 490 Heft 18 v. 15.9.1999

Mit Urteil vom 25.03.1999, 6 Ob 17/99i, entschied der OGH , dass die GmbH den Namen eines Gesellschafters auch nach dessen Ausscheiden in der Firma fortführen darf; Beschränkungen in der Fortführung müssen vereinbart werden. Im Beitrag werden der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zusammengefasst wiedergegeben und Hinweise für die Praxis geboten.

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