An die FLD wurde eine Anfrage gerichtet, ob der Buffetbetrieb eines Kinderhortes einen entbehrlichen oder einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb darstelle und ob die Leistungen des Kinderhortes (unecht) steuerfreie Umsätze gemäß § 6 Abs 1 Z 25 UStG seien. Im Beitrag wird die Anfragebeantwortung mit Anmerkungen wiedergegeben.