Rentenlegate seien nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes in Zukunft steuerfrei und beim Erben auch nicht mehr abzugsfähig. Die Wiedereinführung der Versorgungsrente bei Betriebsübertragungen wirke sich auf Rentenlegate nicht aus, da die Neuregelung nur „vereinbarte“, also nur unter Lebenden abgeschlossene Rentenverträge erfasse.