Die Autorin geht von folgendem Sachverhalt aus: Eine natürliche Person veräußert ihren im Privatvermögen gehaltenen KG-Anteil. Es liegt keine Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit vor. Die KG hält einen 100%igen GmbH-Anteil sowie einen Betrieb und Liegenschaften. Sie diskutiert die Frage, ob der auf den Veräußerer entfallende Anteil an der GmbH dem begünstigten Steuersatz gemäß § 37 EStG zu unterziehen sei.