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Sonderausgaben (noch) gerechtfertigt?*)

Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied Mag. Dr. Sabine Urnik Institut für Wirtschaftswissenschaften Universität KlagenfurtÖStZ 1999, 479 Heft 18 v. 15.9.1999

Der Gesetzgeber hat im Steuerreformgesetz 20001)1) Nachzulesen auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at ) BGBl 1999, 106, die Regelungen über die Sonderausgaben mit zwei Ausnahmen2)2) Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit der Einführung einer Prämienbegünstigung für Pensionsvorsorgeprodukte iSd neuen § 108 a und § 108 b EStG: die prämienbegünstigten Beiträge sollen nicht auch noch sonderausgabenabzugsberechtigt sein. Ferner wird in § 18 EStG klargestellt, dass die außerbetriebliche Versorgungsrente bei Übertragung von Betriebsvermögen weiterhin gilt; aufgehoben wird allerdings die Versorgungsrente bei Übertragung von Wirtschaftsgütern des privaten (außerbetrieblichen) Bereiches.) unangetastet lassen. Dies verwundert umso mehr, als die Abzugsfähigkeit von Ausgaben als „Sonderausgaben“ in der Systematik des EStG durchaus kritisch zu hinterfragen ist. Dies hat zu geschehen im Lichte der systemtragenden Prinzipien des EStG: anerkanntermaßen sind dabei die Prinzipien Leistungsfähigkeit, Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit zu beachten, wobei letztere beiden durchaus als im Leistungsfähigkeitsprinzip verwirklicht zu sehen sein können3)3) Vgl Koniarski, Einkommen als Maßstab steuerlicher Leistungsfähigkeit, 1984, S 24.).

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