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Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer gem § 206 lit b BAO bei Zwangsausgleich und Sanierungsfällen außerhalb eines Zwangsausgleichs

ErlassrundschauÖStZ 1999, 455 Heft 17 v. 1.9.1999

BAO: § 206 lit b

Im Folgenden wird die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über Maßnahmen nach § 206 lit b BAO betreffend Einkommen- oder Körperschaftsteuer in Zwangsausgleichsfällen dargestellt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

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