Das BMF hat die nachgeordneten Abgabenbehörden seinerzeit ersucht, Veranlagungsfälle mit „Versorgungsrente“ im Hinblick auf das Erk des VwGH vom26.01.1999, 98/14/0045, ÖStZB 1999, 436, vorläufig nicht zu erledigen. Gleichzeitig wurde ein Erlass zu dieser Thematik angekündigt.