Am 1. 4. 1999 ist in Deutschland das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft getreten1)). Erklärtes Ziel der Reform ist eine Verteuerung von Energie und eine Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung von abgabenrechtlichen Lohnnebenkosten. Als Einstieg in die ökologische Steuerreform werden in einem ersten Schritt eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuersätze angehoben. Mit den dadurch erzielten Steuereinnahmen soll eine Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 0,4%-Punkte finanziert werden2)).