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Kommunalsteuerpflicht eines nicht beteiligten Vorstandsmitgliedes

JudikaturÖStZ 1999, 375 Heft 14 v. 15.7.1999

KommStG 1993: § 2 , (FLAG: § 41 Abs 2 )

Nach § 2 KommStG 1993 sind Dienstnehmer Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalges beteiligte Personen im Sinne des § 22 Z2 EStG 1988.

24.02.1999, 97/13/0234, 0235

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