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Ist Hilfe für den „Nachbar in Not“ Privatsache? (Hackl, SWK 13/1999, T 145)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 371 Heft 14 v. 15.7.1999

Für den Autor ist hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Spenden die Differenzierung zwischen Geld- und Sachspenden unerklärlich. Ein für ihn vorstellbarer, dem Ausnahmezustand gerecht werdender und der bisherigen Diktion der Erlässe und Einzelerledigungen entsprechender Vorgang wäre, dass sich die Finanzverwaltung darauf zurückziehe, dass die Werbewirkung maßgeblich sei; dies sei bei Aktivitäten der Wirtschaft wohl überwiegend zu unterstellen.

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