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Zurechnung eines Wirtschaftsgutes beim Immobilienleasing

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 354 Heft 13 v. 1.7.1999

EStG 1988: § 2 , BAO: § 21 und § 24 Abs 1 lit d

Beurteilungsmaßstab für Leasingverträge sind die wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO und das wirtschaftliche Eigentum gemäß § 24 BAO als gesetzliches Beispiel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Beim Finanzierungsleasing muss eine sogenannte Grundmietzeit vereinbart sein, innerhalb derer weder der Leasinggeber noch der Leasingnehmer den Vertrag aufkündigen können, also beidseitige Unkündbarkeit besteht. Überdies muss die Risikotragung bei Untergang der Sache ähnlich der eines Eigentümers ausgestaltet sein, was dann der Fall ist, wenn der Leasingnehmer auch bei zufälligem Untergang der Sache die Leasingraten innerhalb der Grundmietzeit weiterbezahlen muss.

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