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Duty-free-Regelung fällt weg

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 337 Heft 13 v. 1.7.1999

Gem Art 28k der 6. RL konnten Mitgliedstaaten bis zum 30.6.1999 für die Lieferung von Gegenständen durch Tax-free-Verkaufsstellen zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden, die sich im innergemeinschaftlichen Luft- oder Seeverkehr in einen anderen Mitgliedstaat begeben, innerhalb von wert- und mengenmäßigen Beschränkungen Umsatzsteuerfreiheit gewähren. Dies galt auch für Lieferungen an Bord von Schiffen und Flugzeugen während einer innergemeinschaftlichen Beförderung von Reisenden. Diese Regelung wurde im UStG 1994 durch § 6 Abs 1 Z 6 lit d umgesetzt und dort ebenfalls mit 30.6.1999 begrenzt.

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