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Die Bedeutung der „Wesentlichkeit“ im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen ( Weber , RWZ 4/1999, 126 )

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 326 Heft 12 v. 15.6.1999

Nicht jeder Fehler in einem Jahresabschluss, der nicht korrigiert wird, führt zu einer Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes. Entscheidend ist die Wesentlichkeit des Fehlers. Welche Wesentlichkeitsgrenzen vom aktienrechtlichen Pflichtprüfer angesetzt werden, unterliegt seiner Ermessensentscheidung.

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