Der Autor geht der Frage nach, ob die gesamten aktivierten Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes in der G&V nach dem Gesamtkostenverfahren im Posten „andere aktivierte Eigenleistungen“ auszuweisen sind. Neben der Besprechung der dazu überwiegend deutschen Kommentarliteratur wird eine alternative Darstellungsvariante vorgeschlagen.