Ausgehend von der diesbezüglichen Entscheidung des VwGH (20.01.1999, 96/13/0090) folgert der Autor, dass die Überprüfung jener Vollorganschaftsfälle erforderlich sein wird, die den strengen Kriterien dieses Erkenntnisses nicht Rechnung tragen, und gibt Hinweise für die Praxis.