Nach Ansicht des Autors gibt es, teils durch die Neuregelung der Familienbesteuerung selbst, teils durch die Sparpakete, teils sogar durch die Rechtsprechung des VwGH bedingt, immer noch familiäre Lebensumstände, die aus politischen Überlegungen bzw rechtlichen Ungereimtheiten einer im Sinne des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips sachlichen Berücksichtigung entbehren und insoweit eine steuerliche Diskriminierung erfahren.