Der Verfasser hält die Ansicht, dass eine Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionskassen aus steuerlichen Gründen nur mehr bei einem Übertragungsstichtag bis 31. 12. 1999 sinnvoll sei, nur für beitragsorientierte Zusagen zutreffend. Bei leistungsorientierten Zusagen könne eine Übertragung zu einem Übertragungsstichtag ab 1. 1. 2000 sogar vorteilhaft sein.